Auch gestützt auf die Unterlagen des PZM ist festzustellen, dass der Beschwerdeführer vor der ärztlichen Einweisung in das PZM zuhause verwahrloste und sich selbst vernachlässigte. Der Beschwerdeführer war unterernährt und hatte ein selbstschädigendes Kon- sum- und Essverhalten. Es kam ausserdem zu Wutausbrüchen. Auch während dem aktuellen Klinikaufenthalt zeigte sich Selbstvernachlässigung, ungepflegte Kleidung, Unterernährung, sozialer Rückzug, Ängstlichkeit sowie eine verminderte Einsicht in seine Lebensumstände (vgl. die Stellungnahme von Dr. med. C.______ vom 22. Februar 2024, pag.