In den Jahren 2021 bis 2023 wurden immer wieder Gefährdungsmeldungen betreffend die Selbstvernachlässigung des Beschwerdeführers eingereicht. Einer aktuellen Meldung der Kantonspolizei Bern vom 9. Januar 2024 ist zusammengefasst zu entnehmen, dass die Wohnung des Beschwerdeführers in einem «äusserst desolaten Zustand» vorgefunden wurde. Die ganze Wohnung sei mit Hunderten von leeren Cola-Flaschen und anderem Unrat übersäht. Es stinke in der Wohnung und teilweise sei das Mobiliar zerstört. Der Beschwerdeführer selbst vernachlässige seine Körperhygiene (KES 24 148, pag.