5. 5.1 Das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht verweist vorab auf den Entscheid der Vorinstanz (pag. 17 ff.), die Begründung der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung der Psychiatrischen Dienste Spital STS AG vom 15. Februar 2024 (pag. 51) sowie den dazugehörigen Überweisungsbericht (pag. 47 ff.), den abweisenden Beschwerdeentscheid des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts vom 27. Februar