9.3 Rechtsanwältin C.________ macht anlässlich der Verhandlung einen Stundenaufwand von 8.5 Stunden sowie Auslagen von Pauschal 3 % geltend (vgl. pag. 381). Die fürsorgerische Unterbringung stellt für die betroffene Person zwar einen grossen Eingriff dar, weshalb die Bedeutung der Streitsache jeweils als leicht überdurchschnittlich zu gelten hat. Das Verfahren bot jedoch weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht grössere Schwierigkeiten, weshalb es mit Blick auf ähnlich gelagerte Verfahren weder als komplex noch aufwändig zu taxieren ist. Insgesamt rechtfertigt sich vorliegend eine Entschädigung von CHF 2'000.00.