10 schmid/Jungo [Hrsg.], Handkommentar zum Schweizer Privatrecht, Personen und Familienrecht inkl. Partnerschaftsgesetz, 3. Aufl. 2016, N. 17 zu Art. 450e ZGB; kritisch dazu: Urteil des BGer 5A_912/2014 vom 27. März 2015 E. 3.3). Es ist aber dem Umstand Rechnung zu tragen, dass in einer Klinik Ärzte untereinander in einem engeren persönlichen Kontakt stehen, als dies bei Ärzten der Fall ist, die nur lose berufliche Kontakte pflegen.