2.2 Am 22. Juni 2022 reichte die B.________ (Klinik) eine ärztliche Stellungnahme und den aktualisierten Verlaufsbericht ein (pag. 323 ff., 353 ff.). 2.3 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde schloss mit Vernehmlassung vom 22. Juni 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei (pag. 361 ff.). 2.4 Die Verhandlung vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht fand am 23. Juni 2023 statt (pag. 367 ff.). II.