5. Oberinstanzlich wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 6. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Vorinstanz Mitzuteilen: - der Privatklinik Wyss AG, Fellenbergstrasse 34, 3053 Münchenbuchsee - der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Thun, Scheibenstrasse 5, Postfach 109, 3602 Thun Bern, 30. Dezember 2022 Im Namen des Kindes- und (Ausfertigung: 12. Januar 2023) Erwachsenenschutzgerichts Der Vorsitzende: