33, 57). Die nötige persönliche Fürsorge kann demnach derzeit nur im geschützten Rahmen einer Klinik sichergestellt werden. Die fürsorgerische Unterbringung des Beschwerdeführers erweist sich demnach als verhältnismässig. 13.4 Die Privatklinik Wyss stellt als psychiatrische Klinik eine geeignete Einrichtung zur Behandlung des Beschwerdeführers dar.