Eine ambulante Behandlung erweist sich daher mit Blick auf den aktuellen Gesundheitszustand und die fehlende Krankheits- und Behandlungseinsicht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als zielführend und zweckmässig. Im Rahmen des weiteren stationären Aufenthalts ist zunächst die Einstellung der Medikation abzuschliessen, der Gesundheitszustand weiter zu stabilisieren und ein hinreichendes ambulantes Setting zu organisieren (vgl. auch pag. 350.3). Zu berücksichtigen ist zudem, dass der manische Zustand des Beschwerdeführers für dessen Umfeld eine erhebliche Belastung darstellt (vgl. pag. 33, 57).