12. Auf das Kurzgutachten von Dr. med. E.________ vom 29. Dezember 2022 kann abgestellt werden. Insbesondere erweist sich die Gutachterin entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers als hinreichend unabhängig. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist eine erste Begutachtung durch Klinikärztinnen und -ärzte nicht zu beanstanden, wenn eine Person in eine Klinik eingewiesen wird, nachdem ihr unvorhergesehen und krisenbedingt fürsorgerisch die Freiheit entzogen worden ist (BGE 128 III 12 E. 4b S. 15, 118 II 249 E. 2a S. 251). Zudem kann gerade von einer Leitenden Ärztin (wie es Dr. med.