Thun die ambulanten Massnahmen per sofort auf. Der Begründung ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer die Termine bei den Psychiatrischen Diensten Thun zuverlässig wahrgenommen, die verordneten Medikamente regelmässig eingenommen und sich sein psychischer Zustand deutlich stabilisiert habe (pag. 79 f.). 11.4 Im versicherungsmedizinischen IV-Gutachten vom 10. August 2022 diagnostiziert Dr. med. G.________ eine paranoide Schizophrenie, unvollständig remittiert (ICD- 10: F20.04) sowie eigenanamnestisch ein schädlicher Gebrauch von Cannabinoiden (ICD-10: F12.1).