Der Beschwerdeführer leide an einer bipolaren Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10: F31.1). Weiter bestehe ein hochgradiger Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung, differenzialdiagnostisch eine Persönlichkeitsakzentuierung mit narzisstischen Aspekten. Unter der aktuellen Medikation bestehe keine Gefährdung, bei Exazerbation der Symptomatik aber schon. Diese könne durch verschiedene Trigger ausgelöst werden, etwa durch das Absetzen von Medikamenten, Drogenkonsum oder Stress. Eine weitere ambulante Betreuung im häuslichen Umfeld genüge.