7. Der vorsorglich gestellte Antrag zur Erteilung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege wird hiermit zurückgezogen. 2.4 Am 6. Januar 2023 (Eingang am 9. Januar 2023) verlangte der Beschwerdeführer eine schriftliche Entscheidbegründung (pag. 377). II.