Beschwerde gegen die Anordnung einer Behandlung ohne Zustimmung vom 5. Oktober 2022 Regeste: Die Frist zur Anhebung einer Beschwerde gegen eine Behandlung ohne Zustimmung (Art. 434 ZGB) beträgt nach dem klaren Wortlaut von Art. 439 Abs. 1 Ziff. 4 und Abs. 2 ZGB zehn Tage seit Mitteilung des Entscheids, selbst wenn die Behandlung über einen längeren Zeitraum andauert und aus mehreren Eingriffen besteht (E. 3.2.1) Eine Einweisung zur Begutachtung genügt nicht als rechtliche Grundlage für eine Behandlung ohne Zustimmung (E. 4.2) Erwägungen: I.