Aktuell scheint jedenfalls die Wohngemeinschaft Stofel des Vereins «Chupferhammer» über einen freien Platz zu verfügen (vgl. pag. 47). Eine (mindestens vorübergehende) Verlegung des Beschwerdeführers in die Wohngemeinschaft Stofel erschiene auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass der Beschwerdeführer in der Vergangenheit bereits einmal dort gewohnt hat und die – allenfalls mit schwierigen Situationen und vermehrten Frustrationen einhergehende – Eingewöhnung damit vergleichsweise einfacher ausfallen dürfte.