Der Aufenthalt in einer ungeeigneten Einrichtung kann sich nicht über mehrere Monate, sondern höchstens über zwei bis drei Wochen strecken (Urteil des Bundesgerichts 5A_864/2009 vom 11. Januar 2010 E. 3.3). 19.3 Sämtliche Beteiligten sind sich einig, dass das Regionalgefängnis Burgdorf keine geeignete Einrichtung für die Betreuung des Beschwerdeführers darstellt (vgl. auch Entscheid der KESB Oberland West vom 18. Juni 2020, E. II.5; pag. 23). Bereits mit Entscheid des Obergerichts vom 9. August 2019 wurde festgehalten, dass dies auf Dauer nicht der Fall sei (KES 19 585, pag. 327). Die in diesem Entscheid ge-