HAUS- HEER/GEISER/AEBI-MÜLLER, Das neue Erwachsenenschutzrecht, 2. Aufl. 2014, Rz. 2.173). Zu prüfen ist demnach, ob die als geeignet und erforderlich erachtete Unterbringung der betroffenen Person gemessen an den damit verbundenen Nachteilen zugemutet werden darf.