10 Annahme im weiteren Verfahren als falsch erweisen, könnte auch die bestehende Fremdgefährdung die Unterbringung nicht rechtfertigen. 18.5.2 Erweist sich eine Unterbringung in diesem Sinne als erforderlich, darf eine Fremdgefährdung zusätzlich bei der Verhältnismässigkeitsprüfung im engeren Sinne mitberücksichtigt werden (dritte Stufe der Verhältnismässigkeitsprüfung).