63 des angeführten EGMR-Urteils). 18.3 Gestützt auf dieses Urteil des EGMR vom 30. April 2019 hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung im Rahmen des Urteils 5A_407/2019 vom 28. Oktober 2019 (teilweise publiziert als BGE 145 III 441) geändert. Im konkreten Fall ging es um eine wegen vorsätzlicher Tötung an der Schwägerin zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilte Person, welche aufgrund der gutachterlich festgestellten Rückfallgefahr im Anschluss an das Strafende fürsorgerisch untergebracht worden war.