Es ergaben sich jedoch Fragezeichen betreffend die Sicherstellung des Betreuungsbedarfs des Beschwerdeführers. Weiter erfolgten zahlreiche Verzögerungen wegen fehlenden verfügbaren Plätzen, baulichen Massnahmen sowie infolge der besonderen Situation aufgrund COVID-19 (vgl. pag. 73 ff.; KES 19 585, pag. 29 ff.).