Aus den Akten erhellt, dass die beteiligten Behörden – namentlich die KESB Oberland West und vor der Entlassung aus dem Justizvollzug auch die Bewährungsund Vollzugsdienste (BVD) – zahlreiche Bemühungen tätigten, geeignete Institutionen für eine Unterbringung bzw. Platzierung des Beschwerdeführers zu finden. Zur Diskussion standen insbesondere das Pflegezentrum Bauma, die Stiftung FARO sowie die Wohngemeinschaft Stofel der Institution «Chupferhammer». Es ergaben sich jedoch Fragezeichen betreffend die Sicherstellung des Betreuungsbedarfs des Beschwerdeführers.