Eine Platzierung im Pflegezentrum Bauma könne dagegen empfohlen werden, weil es hier ein Spezialangebot in Form einer geschlossenen Wohneinheit für Menschen mit einem forensischen Hintergrund gebe. Im Rahmen der Begutachtungsgespräche sei der Beschwerdeführer teilweise einsichtig gewesen bezüglich seiner Gefährdung in offen geführten Einrichtungen bzw. in landwirtschaftlich geprägter Umgebung. Aufgrund der kognitiven Einschränkungen sei diese Einsicht jedoch als fraglich anzusehen (KES 19 585, pag. 155 ff.). 16.4 Am 4. Juli 2019 wurde der Beschwerdeführer aus dem Strafvollzug entlassen.