erforderlich sei. Eine Betreuung sei nach der Haftentlassung zur Abwendung einer Fremdgefährdung unbedingt notwendig. Die Wohngemeinschaft Stofel könne das geforderte hohe Mass an Betreuung nicht bieten, was sich beim vorherigen Aufenthalt gezeigt habe. Eine Platzierung im Pflegezentrum Bauma könne dagegen empfohlen werden, weil es hier ein Spezialangebot in Form einer geschlossenen Wohneinheit für Menschen mit einem forensischen Hintergrund gebe.