Vergleichsweise geringer, aber nicht völlig zu vernachlässigen, sei die Gefahr, dass er aus Frustrations- oder Kränkungserleben heraus andere potenziell fremdgefährliche Handlungen (z.B. Beschädigungen von Gegenständen oder Fahrzeugen, Verunreinigung von Nahrungsmitteln durch Waschpulver, Spülmittel, Benzin o.ä.) ausführe. Zusammenfassend seien folgende Umstände zu berücksichtigen: die seit der Kindheit starke und anhaltende Begeisterung für das Feuermachen; das Interesse und