Im Rahmen des Justizvollzugs wurde der Beschwerdeführer per 30. Oktober 2017 in die Wohngemeinschaft Stofel der Institution «Chupferhammer» versetzt. Nach Lockerungen im Vollzugsregime wurde der Beschwerdeführer am 27. Mai 2018 erneut wegen Verdachts auf Brandstiftung verhaftet. Mit Urteil des Kreisgerichts Toggenburg vom 6. Dezember 2018 wurde er zu weiteren sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt (vgl. pag. 53 sowie KES 19 585, pag. 209 ff., 241). 16.2 Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen wurde ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eingeholt. Dr. med. D.__