236 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) der vorzeitige Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies angeordnet. Mit Urteil vom 12. August 2016 des Regionalgerichts Bern-Mittelland wurde der Beschwerdeführer wegen mehrfach begangener Brandstiftung und Versuchs dazu zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt (vgl. pag. 51 sowie KES 19 585, pag. 197). Im Rahmen des Justizvollzugs wurde der Beschwerdeführer per 30. Oktober 2017 in die Wohngemeinschaft Stofel der Institution «Chupferhammer» versetzt.