2. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecherin B.________, mit Schreiben vom 29. Juni 2020 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde und stellte die folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): «Der Beschwerdeführer sei aus der fürsorgerischen Unterbringung zu entlassen. Eventuell: sei der Beschwerdeführer zeitnah aus dem Regionalgefängnis Burgdorf zu entlassen und in der Wohngemeinschaft Stofel in Unterwasser der Institution Chupferhammer unterzubringen.