3. Die ärztliche Leitung des Psychiatriezentrums Münsingen wird beauftragt, zuhanden der KESB Oberland West bis am 8. Januar 2020 ein Gutachten zu erstellen, das folgende Fragen beantwortet: a) Besteht bei A.________ eine psychische Störung oder eine geistige Behinderung? Wenn ja, aufgrund welcher Befunde stellen Sie welche Diagnose mit welchem Schweregrad? b) Besteht eine Selbst- oder Drittgefährdung? Wenn ja, in welchem Ausmass? c) Wie beurteilen Sie die Behandlungs- und Betreuungsbedürftigkeit von A.________? d) Welche Unterstützung steht A.________ durch Ressourcen im persönlichen Umfeld zur Verfügung