7 geschlossen. Die behandelnden Ärzte gehen zwar unter anderem von einer akut polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie (ICD-10: F23.1) aus. Sie halten aber gleichzeitig fest, dass diese Diagnose noch unklar sei. Aufgrund des Eindrucks des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts wäre auch eine mögliche Geistesschwäche bzw. eine hirnorganische Ursache prüfenswert. Gestützt auf die abschliessende Diagnose wird auch die Medikation einzustellen und eine fürsorgerische Unterbringung zu prüfen sein.