«Er» sei für alles Mögliche verantwortlich. Der Beschwerdeführer habe berichtet, dass es sich bei dieser Person um einen Mann handeln müsse, welcher auf dem gleichen Stock wohne. Während den Abklärungen vor Ort habe sich ein Anwohner gemeldet, welcher angegeben habe, dass es seit ca. zwei Wochen immer wieder gegen zwei Uhr nachts zu übermässigem Lärm in der Wohnung des Beschwerdeführers gekommen sei. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass in der Wohnung des Beschwerdeführers eine sehr grosse Unordnung geherrscht habe.