Er habe jedoch wiederholt Sorgen betreffend einen Swisscom-Vertrag geäussert, einer dahinter liegenden «Verdunklungstechnik» sowie Existenzängste, welche jedoch nicht schlüssig erschienen seien und wahnhaft anmutende Züge enthalten hätten. Zudem hätten die Polizisten von einer Wohnung in desolatem und fast unbewohnbarem Zustand berichtet. Auch der Beschwerdeführer habe sich in sehr ungepflegtem Zustand präsentiert, so dass von einer schweren Verwahrlosung und damit von einer akuten Selbstgefährdung ausgegangen werden müsse (pag.