18. In Bezug auf den Sachverhalt und die medizinische Vorgeschichte ergibt sich aus den Akten was folgt: 18.1 Der ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung vom 14. Oktober 2019 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer von der Polizei den Psychiatrischen Diensten Thun zugewiesen worden sei. Er habe im Gespräch nicht schlüssig erklären können, worin genau sein Problem bestehe. Er habe jedoch wiederholt Sorgen betreffend einen Swisscom-Vertrag geäussert, einer dahinter liegenden «Verdunklungstechnik» sowie Existenzängste, welche jedoch nicht schlüssig erschienen seien und wahnhaft anmutende Züge enthalten hätten.