17. Es wird vorab auf den Entscheid der Vorinstanz (pag. 13 ff.), auf den Aufnahmebefund und den Verlaufsbericht des PZM (pag. 55 ff.), auf die ärztliche Stellungnahme von Dr. med. C.________ vom 25. November 2019 (pag. 113 ff.) sowie betreffend die Anhörung des Beschwerdeführers vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht auf das Protokoll (pag. 117 ff.) verwiesen.