die fürsorgerische Unterbringung des Beschwerdeführers in den UPD an (pag. 15). 1.4 Gegen diese Verfügung vom 24. Juli 2019 hat der Beschwerdeführer mit Faxschreiben vom 24. Juli 2019 Beschwerde beim Kindes- und Erwachsenenschutzgericht erhoben (pag. 1). II.