Es fehlen im Gutachten aber konkrete Gründe dafür, warum die Spitex die Beschwerdeführerin nicht mehr zu Hause pflegen kann. Die Sachverständigen haben zwar Auskünfte bei der Spitex eingeholt, doch diese sind nur sehr allgemein gehalten und zu wenig aussagekräftig (vgl. E. 18.1.3 oben). Ebenso fehlen die Gründe, warum die Wohnsituation nicht durch externe Hilfe verbessert werden kann. Das Gutachten ist diesbezüglich zu wenig klar und muss ergänzt werden. Ohne eine solche Ergänzung kann sich die Vorinstanz nicht auf das Gutachten stützen, wenn sie die Weiterführung der fürsorgerischen Unterbringung überprüft.