6 sen daher beschrieben und im Falle von Auffälligkeiten wie starker Verunreinigung und grosser Unordnung gegebenenfalls fotografisch festgehalten werden. Ist die Fähigkeit zur Haushaltsführung eingeschränkt, ist auch hier zu begründen, warum externe Hilfe wie Unterstützung durch Verwandte oder Bekannte oder der Beizug eines Reinigungsdienstes nicht Abhilfe schaffen könnten. Bei nicht ausreichender Ernährung ist ausserdem darzulegen, warum ein Mahlzeitendienst oder anderweitige auswärtige Versorgung mit Essen nicht möglich ist.