Dient die beabsichtigte Unterbringung vorab der Pflege und Betreuung, ist ein Pflegefachbericht in Auftrag zu geben, der sich unter Angabe der Pflegestufe dazu äussert, welche konkreten Pflege- und Betreuungsleistungen erforderlich sind und aus welchen Gründen diese nicht in aufsuchender Pflege in der Wohnung der betroffenen Person erbracht werden können. Eine aufsuchende Pflege und Betreuung kann sich etwa als unmöglich erweisen, wenn die betroffene Person konstanter Überwachung bedarf, weil sonst ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht, oder wenn sie die ihr angebotene notwen-