Eine solche Beurteilung kann nicht allein auf der Grundlage von Auskünften getroffen werden. Dient die beabsichtigte Unterbringung vorab der Pflege und Betreuung, ist ein Pflegefachbericht in Auftrag zu geben, der sich unter Angabe der Pflegestufe dazu äussert, welche konkreten Pflege- und Betreuungsleistungen erforderlich sind und aus welchen Gründen diese nicht in aufsuchender Pflege in der Wohnung der betroffenen Person erbracht werden können.