Für die Pflege nach der Operation und während der Rehabilitation ist in der nächsten Zeit eine Versorgung im stationären Rahmen angezeigt. Aufgrund der derzeit gegebenen schweren Verwahrlosungsgefahr und der daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit, der eingeschränkten Mobilität durch den Oberschenkelbruch sowie der anstehenden Operation an der Ferse ist die Aufrechterhaltung der fürsorgerischen Unterbringung daher aktuell weiterhin notwendig und verhältnismässig. Die Beschwerde ist abzuweisen.