Schliesslich ernähre sie sich sehr ungesund und nehme fast ausschliesslich nur Süssigkeiten zu sich. 18.2 In Zusammenschau der anamnestischen und fremdanamnestischen Angaben kamen die Sachverständigen zum Schluss, dass bei der Beschwerdeführerin eine mittelschwere Demenz mit vorwiegend depressiven Symptomen vorliege. Es bestehe eine zunehmende Abnahme des Gedächtnisses und des Denkvermögen mit beträchtlicher Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens. Eine akute Gefährdung sei nicht gegeben.