17. Anlässlich der Verhandlung konnte sich das Gericht selber ein Bild über den Zustand der Beschwerdeführerin machen. Sie ist eine herzige, alte Frau und verhielt sich dem Gericht gegenüber freundlich und kooperativ. Der Aufenthalt im PZM scheint ihr gut zu tun. Vor Gericht wirkte sie nicht depressiv. Sie hinterliess eher einen infantilen und indolenten Eindruck. Bei der Beschwerdeführerin besteht eine dementielle Entwicklung.