15. Es wird vorab auf den Entscheid der Vorinstanz (pag. 13 ff.), auf das Gutachten des PZM vom 29. Dezember 2016 (pag. 63 ff.), auf den Aufnahmebefund und den Verlaufsbericht des PZM (pag. 107 ff.) sowie auf die ärztliche Stellungnahme von Dr. med. B.________ und Herrn C.________ vom 13. Januar 2017 (pag. 151 ff.) verwiesen. 16. Bezüglich der Anhörung der Beschwerdeführerin vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht wird auf das Protokoll verwiesen (pag. 155 ff.).