Für sich allein sind sie jedoch keinesfalls ausreichend. Deshalb genügt es auch nicht, auf dem der Anordnung beiliegenden Auszug aus der Krankengeschichte (Verlauf) den Namen des Chefarztes nur aufzudrucken. Dessen Unterschrift ist auf jeden Fall erforderlich. Wird für die Anordnung der medizinischen Massnahme das hierfür von der Klinik vorgesehene Formular verwendet, ist die Unterschrift zudem direkt darauf zu setzen; denn dieses enthält die Rechtsmittelbelehrung und dieses wird der betroffenen Person auch abgegeben.