3 MERKLI/AESCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, N 20 zu Art. 52 VRPG). Durch die Annahme der Nichtigkeit wird die Rechtssicherheit nicht ernsthaft gefährdet, kann doch der Chefarzt die erforderliche Verfügung jederzeit neu erlassen.