Sie hat im Überprüfungsentscheid anzuordnen, welche konkreten Möglichkeiten geprüft werden und wer dafür verantwortlich ist. Ist bereits absehbar, wann der Entscheid über das weitere Vorgehen getroffen werden kann, so hat sie auch den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung festzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Aufenthalt in der Klinik über die notwendige Zeit hinaus verlängert wird, wenn eine Entlassung aus der Klinik zwar möglich wäre, aber die zwingend notwendige Nachbetreuung noch nicht organisiert ist.