Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Beschwerdeführer leidet an einer kontinuierlichen paranoiden Schizophrenie. Im Verlauf der bisherigen Hospitalisation konnte in Bezug auf die Affektspannung eine deutliche Verbesserung erzielt werden. Erregungszustände, bedrohliches Verhalten und impulsive Reaktionsmuster sind seit Monaten nicht mehr aufgetreten und Gespräche mit dem Beschwerdeführer verlaufen ruhig und geordnet. Der psychische Zustand des Beschwerdeführers hat sich im stationären Rahmen stabilisiert. Es ist jedoch kein Prozess Richtung Heilung erkennbar, weshalb vom Beschwerdeführer nach wie vor ein Bedrohungspotential ausgeht. Auszug aus den Erwägungen: (...) IV. (...)