der Entscheid darüber muss aber der Vorinstanz, welche die Beschwerdeführerin seit Jahren kennt, überlassen werden. Es rechtfertigt sich daher, die Sache ausnahmsweise zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Diese wird gestützt auf ein Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden haben. (...) Hinweis: Der Entscheid ist rechtskräftig.