(…) 6. Auch im konkreten Fall setzte sich der Spruchkörper der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus einer lic. iur. Rechtsanwältin, einer höheren Sachbearbeiterin und einem Fachpsychologen für Psychotherapie FSP, welcher über einen lic. phil. I-Abschluss sowie einen Master of Advanced Studies in Psychotherapy verfügt, zusammen. 7. Nach dem Gesagten verfügt ein derart zusammengesetzter Spruchkörper nicht über das nötige psychiatrische Fachwissen, um eine fürsorgerische Unterbringung auf unbestimmte Zeit ohne Gutachten anzuordnen. (...)