Redaktionelle Vorbemerkungen: Vorliegend leidet der Rekurrent an einer nicht therapierbaren dissozialen Persönlichkeitsstörung sowie an einer Polytoxikomanie. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Polizeieinsätzen aufgrund des fremdaggressiven Verhaltens des Rekurrenten. So musste er mehrmals wieder per fürsorgerische Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen werden. Allerdings war er in einer psychiatrischen Klinik nicht mehr führbar, so dass eine Alternative gefunden werden musste. Auszug aus den Erwägungen: I. [...] II.