Die Rekurskommission ist der Ansicht, dass die ärztliche Einweisung vom 16. Juli 2008 aufgrund der Vorkommnisse zu Recht erfolgt ist. Anlässlich der Rekursverhandlung konnte sich die Rekurskommission selber ein Bild über den Zustand des Rekurrenten machen, der sich unter der Medikation seit dem Klinikeintritt wohl etwas stabilisiert haben dürfte. Im Gespräch beantwortete der Rekurrent alle ihm gestellten Fragen adäquat, wobei offensichtlich wurde, dass er nach wie vor behandlungsbedürftig ist. In seinen Ausführungen bagatellisierte er die Vorfälle die zur Einweisung führten und zeigte weder Krankheitseinsicht noch Medikamentencompliance.